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Wir über uns

  • Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und –freundlich.

  • Es gibt in jeder Stadt Schiedspersonen (Wichtig ist der Ort/Ortsteil, in der Ihr Streitgegner wohnt) Name und Anschrift der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht oder auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Wir arbeiten kostengünstig.

  • Wir arbeiten völlig unparteiisch.

  • Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Und – wenn alles nicht hilft:
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei den vorher geschilderten Delikten zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.

Was können Sie erwarten ?
Sie sitzen bei der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

Unsere Erfolgsliste:
Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %. Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, den beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.

Wir sind nicht unbezahlbar !
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 40,-- Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.

Unsere Referenzen:
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 170 Jahren bestehende und funktionierende Institution die sich bewährt hat.

Zuständigkeiten

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

  • Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?

Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) können wir Ihnen weiterhelfen.

Was können Sie bei uns erwarten?
Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven kostengünstig und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Wie sind wir zu erreichen?
Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson für diesen Wohnbereich ist für Sie zuständig.Ihr örtliches Amtsgericht, die Polizei sowie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung geben Auskunft über die zuständige Schiedsperson, Oder wenden Sie sich an uns.

Wir sind nicht unbezahlbar
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40,-- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.