Wichtig: Änderung der Gebühren für den Postzustellungsauftrag
Die Deutsche Post hat eine Änderung bei den Gebühren der Postzustellungsaufträgen vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2022 entfällt die Mehrwertsteuer von 19 % auf die Gebühr für den Zustellungsauftrag. Es sind jetzt nur noch 3,45 € statt der vorherigen 4,11 € für einen PZA zu entrichten.
Sie können nun, so wie vor der Umsatzsteuer-Einführung, den Außenumschlag mit der zu entrichtenden Gebühr von 3,45 € frankieren und ihn zum Versenden in einen Briefkasten werfen.
Grundlage hierfür sind Gerichtsurteile auf europäischer und nationaler Ebene (EuGH, BFH).
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag/faq_postzustellungsauftrag.html#ust
Ich bin zur Schiedsperson gewählt, was nun
Da sich sicher rund um die Amtsausführung viele Fragen ergeben, sehr oft die Einführungslehrgänge des BDS-Bundesverbandes erst viele Monate nach Amtsübernahme terminiert sind, lädt Sie Ihre BDS-Bezirksvereinigung Darmstadt regelmäßig zu einer informativen Einführung ein.
Neuer Vorsitzender und Geschäftsführerin:
Während der Mitgliederversammlung am 16. September 2021 wurde Herr Dr. Robert Müller als Vorsitzender bestätigt und Frau Anna Kollmann als Geschäftsführerin gewählt.
Visitenkarten für Schiedspersonen
Das Justizministerium des Landes Hessen ermöglicht den Schiedsfrauen und Schiedsmänner Visitenkarten zu erwerben, in denen unter dem Landeswappen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Schiedsamtsbezirks,angegeben werden kann.