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Jahrelange Bemühungen haben Erfolg. Das
OLG hat Regelungen für den PC Einsatz in Schiedsstellen erlassen. Um den
PC Einsatz anzumelden ist ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 6 HDSG ausfüllen und
an das zuständige Amtsgericht zu senden. Ein "Merkblatt zum Datenschutz im
Schiedsamt" sowie |
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| Merkblatt zum Datenschutz im Schiedsamt | |
| Verfahrensverzeichnis | |
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Für Fragen oder Hinweise stehe ich
Ihnen gerne zur Verfügung Norbert Göller |
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