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neue Kosten des Schlichtungsverfahren seit 22.11.2010 |
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Hilfe bei Streit am Gartenzaum Artikel im
Darmstädter Echo vom 23.08.2011 |
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Die
Verwaltungsvorschrift zum HSchAG |
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Das Hessische Schiedsamtsgesetz wurde vom Landtag am 22.11.2010 mit einigen Änderungen wieder um 5 Jahre verlängert. Der neue Gesetzestext kann über die Internetseite des "Hessenrecht" (Schaltfläche "hessische Gesetze"), links auf dieser Seite, angezeigt werden.
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Das OLG hat Regelungen für
den PC Einsatz in Schiedsstellen erlassen.
Um den PC Einsatz anzumelden ist ein
Verfahrensverzeichnis gemäß § 6 HDSG ausfüllen und an das
zuständige Amtsgericht zu senden.
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